Schritt 5 von 6
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Wo Sie Anzeige erstatten können
Zuständig ist die Polizei dort, wo Sie wohnen.
Ihr Text für die Anzeige
Kopieren Sie ihn ins Formular. Fehlende Angaben ergänzen Sie dort.
Sachverhalt: Warenbetrug über einen Online-Shop (Fake-Shop) Ich bestellte in einem Online-Shop Ware. Die Ware wurde bis heute nicht geliefert. Der Shop reagiert nicht auf meine Nachrichten. Ich stelle Strafanzeige und Strafantrag wegen Betrugs (§ 263 StGB).